Rechtsprechung
OLG Hamburg, 07.01.1975 - 7 U 71/74 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,8257) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 249
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1976, 371
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.03.1974 - VI ZR 216/72
Umfang des Schadensersatzes bei Anmietung eines Ersatzwagens
Auszug aus OLG Hamburg, 07.01.1975 - 7 U 71/74
Zum Sachverhalt s. das vorerwähnte Urteil des BGH (VersR 1974, 657).
- LG Zwickau, 19.12.2003 - 3 O 749/03 Zum Teil differenziert die Rechtsprechung in diesem Zusammenhang danach, ob der Geschädigte durch Abschluss einer Kaskoversicherung Vorkehrungen zur Haftungsbefreiung für das eigene Fahrzeug getroffen hat (OLG Hamburg, VersR 1976, S. 371^.
- AG Marienberg, 22.10.2002 - 2 C 211/02 Denn da der Kläger nach seinem eigenen Vortrag für sein Unfallfahrzeug keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatte, sind die Aufwendungen für die Vollversicherung des angemieteten Ersatzwagens lediglich in Höhe von 50 % erstattungsfähig (vgl. OLG Schleswig, VersR 1975, Seite 268, 0LG Hamburg VersR 1976, Seite 371).